Martin Rabanus - für Sie im Deutschen Bundestag
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Gläserner Abgeordneter

Die Entschädigung für Abgeordnete ist kein Geheimnis und in Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes gesetzlich geregelt. Da ich meine Arbeit als Abgeordneter gerne transparent gestalten möchte, veröffentliche ich an dieser Stelle meine Einkünfte und Pauschalen:

Abgeordnetenentschädigung
Seit dem 1. Juli 2018 beträgt die Abgeordnetenentschädigung (auch „Diäten“ genannt) monatlich 9.780,28 € Euro. Als Abgeordneter erhalte ich keine zusätzlichen jährlichen Sonderzahlungen. Selbstverständlich ist meine Abgeordnetenentschädigung einkommensteuerpflichtig.
Die Bundestagsabgeordneten erhalten kein Sitzungsgeld. Wir müssen uns jedoch jeden Tag einer Sitzungswoche in einer Unterschriftenliste eintragen. Wenn wir das nicht tun, oder Abstimmungen unentschuldigt verpassen, werden uns Strafgelder von unserer Diät abgezogen.

Kreistag Rheingau-Taunus
Aus meiner Tätigkeit im Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises erhalte ich ein Sitzungsgeld in Höhe von 60,00 Euro. 
Pro Jahr finden durchschnittlich 6 Sitzungen des Kreistages statt.

Kostenpauschale
Immer wieder wird über die Kostenpauschale der Abgeordneten geredet. Anders als in den Medien oft dargestellt, gehört sie nicht zum Einkommen von Abgeordneten. Sie dient zur Erledigung der Aufgaben der Abgeordneten und wird für Aufwendungen im Zusammenhang mit meinem Mandat (Miete für mein Wahlkreisbüro, Veranstaltungen im Wahlkreis, Telefonkosten, Versicherungen, Wohnung in Berlin) bezahlt.
a die Kostenpauschale einen Aufwendungsersatz darstellt, ist sie steuerfrei. Die steuerfreie Kostenpauschale beträgt für Bundestagsabgeordnete 4.339,97 Euro (Stand: 01.01.2018).

Fahrbereitschaft
Bundestagsabgeordnete haben keinen Dienstwagen. In Ausnahmefällen nehme ich bei mandatsbezogenen Terminen die kostenfreie Fahrbereitschaft des Deutschen Bundestages in Anspruch. 
Außerdem steht mir eine Netzkarte der Deutschen Bahn zur Verfügung.

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