Martin Rabanus: Flexi-Rente ermöglicht selbstbestimmt, gesund und flexibel in den Ruhestand zu gehen21/10/2016
Stärkung von Prävention, Rehabilitation und Nachsorge
Besonders wichtig ist, dass die Beschäftigten gesund und fit das Rentenalter erreichen können. „Wir wollen verhindern, dass Menschen aus gesundheitlichen Gründen früh aus dem Arbeitsleben ausscheiden müssen, arbeitslos werden oder Erwerbsminderungsrente beziehen müssen. Daher schafft die Flexi-Rente eine Vorsorgekette, die von der Prävention über die Rehabilitation bis zur Nachsorge reicht“, ergänzt Rabanus. Mit einem individuellen berufsbezogenen Gesundheitscheck ab dem 45. Lebensjahr sollen Präventions- und Rehabilitationsbedarfe frühzeitig erkannt und passende Maßnahmen aus dem Gesundheits- wie dem Arbeitsmarktbereich angeboten werden können. Zudem wird ein Rechtsanspruch auf Kinder- und Jugendrehabilitation mit der Möglichkeit zur Nachsorge eingeführt. Martin Rabanus: „Expertenanhörung bestätigt unseren Kurs“ Diese von den sozialdemokratischen Abgeordneten in den Gesetzentwurf eingebrachten Maßnahmen fanden auch bei der Expertenanhörung im Bundestag am 17. Oktober große Zustimmung. Die Gesundheitschecks wurden dabei als intelligentes Modell, für eine aufsuchende und abholende Präventionsstrategie bezeichnet. Das ist Sozialpolitik, die auf den demografischen Wandel reagiert und den Rentenversicherungsträgern die Möglichkeit gibt, offensiv mit diesem Thema umzugehen. Auch das „Bündnis Kinder- und Jugendreha“ unterstützt den Gesetzentwurf und dabei besonders die Änderung, Kinder und Jugendliche Erwachsenen gleichzustellen sowie die Möglichkeit der Nachsorge. „Die Expertinnen und Experten in der Anhörung bestätigen den Kurs der SPD-Bundestagsfraktion und unterstreichen somit unseren Anspruch, die Bürgerinnen und Bürger vom Anfang bis zum Ende ihres Erwerbslebens zu begleiten und zu unterstützen“, fasst Rabanus die Neuregelungen zusammen. Teilrente wird individueller und flexibler Auch der Renteneintritt wird flexibler und individueller. Die Teilrente kann stufenlos in Anspruch genommen werden. Ein einfaches Anrechnungsmodell ersetzt die bisherigen Hinzuverdienstgrenzen. 6.300 Euro pro Jahr sind anrechnungsfrei, jeder Verdienst darüber hinaus wird mit 40 Prozent auf die Rente angerechnet. „So kann der Übergang in die Rente schrittweise und passend zur individuellen Lebensplanung erfolgen“, so Rabanus abschließend. Kommentare sind geschlossen.
|
|