Der deutsch-französische Parlamentspreis geht in die nächste Runde: Martin Rabanus, heimischer Bundestagsabgeordneter, ruft interessierte Bürgerinnen und Bürger aus der Region zur Teilnahme an dem Wettbewerb auf. Der Preis wird vom Deutschen Bundestag und der Assemblée nationale seit 2008 alle zwei Jahre für wissenschaftliche Arbeiten verliehen, die zu einer besseren gegenseitigen Kenntnis der beiden Länder beitragen –wie es in den von den Präsidenten der beiden Parlamente in einem gemeinsamen Beschluss am 23. Juni 2004 vereinbarten Leitsätzen des Parlamentspreises heißt. Zugleich soll der Preis Wissenschaftler und andere Autoren in Deutschland und Frankreich anspornen, sich mit Geschichte, Kultur, Rechtswesen und Politik der beiden Länder zu befassen.
Um die mit 10.000 Euro dotierte Auszeichnung können sich deutsche und französische Staatsbürger bewerben, die ein juristisches, wirtschafts-, sozial-, politik- oder anderes geistes-wissenschaftliches Werk verfasst haben, das als selbständige Veröffentlichung erschienen ist. Gemeinschaftswerke von bis zu drei Verfassern können berücksichtigt werden, wenn sich alle Autoren gemeinsam bewerben und einen wesentlichen und nachvollziehbaren Beitrag zum Gesamtwerk geleistet haben. Die Arbeit muss in deutscher oder französischer Sprache abgefasst sein. Pro Bewerber wird nur jeweils eine Arbeit in das Verfahren aufgenommen. Es werden sowohl Eigenbewerbungen als auch Nominierungen durch Dritte akzeptiert. Der Bewerbung sind beizufügen: Drei Exemplare des Werkes, ein Bewerbungsschreiben von höchstens einer Seite, ein Lebenslauf von höchstens zwei Seiten sowie eine Zusammenfassung des eingereichten Werkes von höchstens drei Seiten. Deutsche Bewerber richten ihre Bewerbung bis zum 16. September 2016 an: DEUTSCHER BUNDESTAG Wissenschaftliche Dienste Fachbereich WD 1 Platz der Republik 1 11011 Berlin Tel. 030-227-38630 Fax: 030-227-36464 Mail: deutsch-franzoesischer-preis@bundestag.de www.bundestag.de/deutsch-franzoesischer-preis.de Hintergrund: Vor zehn Jahren, anlässlich des 40. Jahrestages 2003, hatten die Präsidien des deutschen und des französischen Parlamente beschlossen, den deutsch-französischen Parlamentspreis auszuloben. Dadurch sollte das bereits über vierzig Jahre lang gewachsene Geflecht der Beziehungen zwischen beiden Ländern noch dichter geknüpft und ihm ein zusätzliches Element hinzugefügt werden.
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